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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zur 'Täglichen Ruhezeit' in der AZVOFeu NRW | 10 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 750413 | ||
Datum | 14.01.2013 21:54 MSG-Nr: [ 750413 ] | 8571 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich C. Hier ist die Ruhezeit zwischen den Schichten gemeint... "Nebentätigkeit alles nicht so schlimm. Der Dienstherr soll sich nicht so anstellen." Wo diese Denkweise hinführen kann, dazu haben verschiedene Gerichte Entscheidungen getroffen. Also das mit der Ruhezeit und Nebentätigkeit nicht als belanglos darstellen, wenn man im Alter etwas von der Pension in der geplanten Höhe haben möchte. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Peter S. [14.01.13 21:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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