Geschrieben von Peter S.Laut Feststellung des Gerichts ist Bereitschafts- gleich Arbeitszeit und die Ruhezeit gem. EU-Richtlinie muss zwingend außerhalb der Arbeitszeit liegen.
So was hatte ich befürchtet, dass mit den 11 Stunden eine Ruhezeit außerhalb des Dienstes gemeint sein könnte.
Das bedeutet also mit Einführung der 48 Stunden Woche ist 9,5 Stunden Bereitschaftszeitanteil pro Schicht ausreichend. Also zB
6 Stunden Arbeitszeit, 0,5 Stunden Pause, 2,5 Stunden Arbeitszeit, 9 Stunden Pause, 6 Stunden Arbeitszeit.
Wobei zu Berücksichtigen wäre, dass die durchschnittliche Löschzug-Funktion wohl regelmäßig in der Ruhezeit ausrücken muss, im Gegensatz zum Lst-Disponenten.
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