Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wehrleiterwahlen in RLP, unterschiedliche Wahlorgane | 25 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz | 749941 |
Datum | 09.01.2013 21:55 MSG-Nr: [ 749941 ] | 5141 x gelesen |
Ja, das ist nicht ganz leicht zu verstehen. Aber beide haben Ihre Aufgaben.
Wie ich schon mal erwähnt habe, sollte es eigentlich Wehrleiter UND Wehrführer in einer Gebietskörperschaft nur dann geben, wenn in der Gebietskörperschaft mehrere Einheiten vorhanden sind.
Der Wehrleiter ist dann der Leiter der Gesamtfeuerwehr in der Gebietskörperschaft. Er ist der Vertreter des Bürgermeisters im Einsatz und meist auch das Bindeglied zwischen Verwaltung und den Feuerwehren. Er koordiniert die Feuerwehren und berät den Bürgermeister.
Er übernimmt auch oft die administrativen Aufgaben.
Er ist auch der Kontaktmann und der Vertreter auf den Kreisebenen, also in den Konferenzen mit dem Kreisfeuerwehrinspekteur oder zum vorbeugenden Brandschutz.
Der Wehrführer führt die einzelne Einheit. Steht auch viel direkter in Kontakt mit der Mannschaft. Daher ist auch die direkte Wahl hier sinnvoller. Er führt auch das Tagesgeschäft der Einheit und ist Einsatzleiter, wenn nur eine Einheit eingesetzt wird. In dem Fall ist der Wehrleiter nur beratend tätig. Erst wenn zwei oder mehr Einheiten im Einsatz sind ist der Wehrleiter Einsatzleiter.
So ich denke das ist mal einiges zusammengefasst, was mir dazu einfällt.
MfG
Michael
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