Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wehrleiterwahlen in RLP, unterschiedliche Wahlorgane | 25 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 749936 |
Datum | 09.01.2013 21:14 MSG-Nr: [ 749936 ] | 5134 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Feuerwehr-Verordnung
Geschrieben von Sebastian K.Oder gibt es tatsächlich verbandsfreie Gemeinden, in denen es eine Unterteilung der Feuerwehr in (örtliche) Einheiten nicht gibt (oder die so strukturiert sind, dass es eh nur eine Feuerwehreinheit gibt)?
Darüber streiten sich in einem mir gut bekannten Fall die Geister. Eigentlich sind wir eine Feuerwehr, allerdings in zwei Wachen mit jeweils eigenem Ausrückebereich unterteilt. Das hat allerdings historische Gründe.
Geschrieben von Sebastian K.Das LBKG kennt doch (u.a.) dafür den Begriff des "Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind" (in der FwVO dann auch "Einheitsführer mit vergleichbaren Aufgaben eines Wehrführers"), und die wiederum wählen wiederum in Verbandsgemeinden noch genauso mit wie die Wehrführer.
Das wären in unserem Fall ja nur die beiden Wachleiter ("Einheitsführer mit vergleichbaren Aufgaben eines Wehrführers"). Und das wäre in meinen Augen nicht im Sinne der Demokratie. Ergo hat man da den Kunstgriff der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen gefunden.
Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
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