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RubrikSonstiges zurück
Thema'Gewalt und Trug und List vielmehr '43 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen749163
Datum03.01.2013 13:18      MSG-Nr: [ 749163 ]7157 x gelesen

b>Besoffen oder auf Drogen? Ok, ist eine Entschuldigung.
Schwere Kindheit, soziales Umfeld? Ok, ist eine Entschuldigung.
Migrationshintergrund? Auch eine Entschuldigung.
Arbeitslosigkeit? Ebenfalls Entschuldigung.
Mal schlecht drauf? Ok, ist eine Entschuldigung.

Die Liste lässt sich beliebig erweitern.

Hallo Jakob,

nachdenkliche Worte, die viel Wahres enthalten, ABER...:

hier muss ich mal aus der Schule plaudern, ich war acht lange Jahre Hauptschöffe am Landgericht, auch (etwa 50 %) in den "großen" Kammern tätig (Zwischendurch vier Jahre am Amtsgericht als Hilfsschöffe)..
Wir hatten sehr unterschiedliche Richterinnen und Richter (und keiner glaube, dass die Damen da eher Gnade vor Recht ergehen ließen, im Gegenteil!)

Es gibt bei jedem Strafverfahren die Frage der sogenannten "Sozialprognose", was heißt: man versucht, heraus zu bekommen, ob der Deliqauent etwas gelernt hat oder nicht.
Da wird z.B: bei seinem Schlusswort sehr genau drauf geachtet..

Oh ja, auch ich bin denen begegnet, die mit trauerszittenrder Stimme erklären; "Ich noch einmal? NIEEEEEEE!"
man schaut den Mann in die Algen und weiß, dass er lügt.
(Ich spreche hier nicht von Denen, die einfach mal so richtigen Mist gebaut haben und nun wie ein Häufchen Elend da sitzen. DAS merkt man sehr schnell)

Leider kann man das nicht ganz unter den Tisch fallen lassen, aber der Richter mit seinen Schöffen ist da frei in seinem Urteil.

Zum Thema Alkohol folgendes: es ist ein Irrglaube, dass das als Entschuldigung gilt..

Richtig is die Frage, ob der Mann wegen Volltrunkenheit schuldig gehandelt hat - und da muss man in der Tat sehr schnell zu einem negativen Urteil kommen.
Hilft ihm aber nichts, denn es gibt den Straftatbestand des sich vorsätzlich in den Zustand der Volltrunkenheit zu versetzen - und damit haben wir so Manchen an die Hammelbeine bekommen..

Wo ich immer Probleme hatte, das das die Frage "Bewährung ja oder nein"
Bei Ersttätern bis zwei Jahre (da drüber geht gar nichts!) meistens "ja", aber das ist kein "heimlicher Freispruch", denn der ist immer mit Auflagen (Geld oder Arbeitsleistung oder auch mal Beides) verbunden.

Dass es sehr viel "Bewährungsversager" gibt, dass wissen wir alle, dann wird eben mal was draufgesattelt.

Vielleicht, damit es nicht ausufert das währe ein eigenes Thema, aber nicht für "Feuerwehrs": WAS wollen wir erreichen, wenn wir jemanden bestrafen?
Rache? Nein, das kennt unser Rechtssystem nicht, es geht um den sogenannten Rechsfrieden, dessen Fernziel es ist, einmal natürlich dem Geschädigten zu zeigen, dass der Staat das an ihm begangene Unrecht sanktioniert -
dann aber eben das (idealistische) Fernziel, weitere Straftaten zu verhindern.

Dass leider viele einfach lernresistenz sind, dass weiß jeder, die muss man dann eben aus dem Verkehr ziehen, auch nimmer- und immer wieder..

mit Gruß
Klaus

Ausbilder in Afrika und Irak

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