Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Altersgrenzen (Einsatz unter 18), war: Atemschutzunfall mit 16 | 44 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 748672 |
Datum | 28.12.2012 10:47 MSG-Nr: [ 748672 ] | 7286 x gelesen |
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Geschrieben von Ulrich C.Vgl. dazu auch (unsere) Diskussion von vor ein paar Jahren:
Ich greife mal eine deiner damaligen Fragen auf:
Geschrieben von Ulrich C.Wieso soll das für den Einsatzdienst alles unmöglich sein?
Grundproblem dürfte meines Erachtens die Tatsache sein, daß man derzeit seitens der Feuerwehren keine Rechtssicherheit hat bzw. meint zu haben. Vielfach würde das eine oder andere klärende Wort im jeweiligen Gesetzestext oder den dazugehörigen Verordnungen ausreichen. Doch weder die Gesetzgeber auf Bundes- noch Landesebene sehen dazu eine Veranlassung. Genau das rechtssicher zu klären könnte eine Aufgabe der Feuerwehrverbände sein.
Noch schwieriger ist die Lage für die im KatS mitwirkenden privaten Träger. Meist werden mit dem gleichen Helferpool Tätigkeiten abgehandelt, die mal in den Bereich KatS fallen, mal wirtschaftliches Handeln darstellen und in anderen Fällen wieder mal rein soziale Tätigkeiten wären.
Endet dann so, daß der Einsatz minderjähriger Helfer bei einem SanDienst auf einer Wochenendveranstaltung (nach einer von vielen Rechtsauffassungen) nur zulässig ist, wenn dafür kein Geld fließt. Sollte da jedoch eine Bombe hochgehen man evtl. jedoch gem. Landesrecht als KatS nachts um drei die Reste zusammenkehren darf.
MkG
Marc
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