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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | 4 Feuerwehrmänner im Einsatz niedergeschossen | 44 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 748660 | ||
Datum | 27.12.2012 21:31 MSG-Nr: [ 748660 ] | 11989 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Wie interpretierst Du dann das: WaffG (Stand:19.09.2007) Waffengesetz § 44Übermittlung an und von Meldebehörden (1) Die für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde teilt der für den Antragsteller zuständigen Meldebehörde die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis mit. Sie unterrichtet ferner diese Behörde, wenn eine Person über keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr verfügt. (2) Die Meldebehörden teilen den Waffenerlaubnisbehörden Namensänderungen, Wegzug und Tod der Einwohner mit, für die das Vorliegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis gespeichert ist. ? Was Du meinst ist das zentrale Waffenregister gemäß Paragraph 43a Waffengesetz. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | ||||
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