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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnterstützung RD - Ersatz der Einsatzkosten - von wem ?24 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg748438
Datum23.12.2012 23:39      MSG-Nr: [ 748438 ]12104 x gelesen

Geschrieben von Thomas K.Ok, wobei lange nicht bei jeder Notfalltüröffnung Lebensgefahr besteht.

Wo ist dann meine Rechtsgrundlage im Feuerwehrgesetz, auf deren Basis ich das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung einschränke?


Geschrieben von Thomas K.Meist sind es doch nur häusliche Unfälle / leichtere med. Probleme von meist älteren Menschen, die dann einfach die Türe nicht mehr selbst öffnen können.
Lebensgefahr besteht da sicher nicht.
Von daher sehe ich hier ein Abgrenzungsproblem.


Dann ist es Amtshilfe für die Polizei, die aufgrund ihrer Regelungen zur Gefahrenabwehr die Öffnung der Tür anordnet.


Geschrieben von Thomas K.Ist nach dem § 36 des LBKG-RLP nicht kostenpflichtig.
Denkbar wäre hier allenfalls eine Anspruchsgrundlage nach GoA (privatrechtlich).
Amtshilfe für den RD wäre ja wohl ebenfalls unentgeltlich.


Euer Problem in RLP ;) Müßt Ihr Euer Gesetz anpassen.

Bei uns jedenfalls ist Amtshilfe nicht grundsätzlich unentgeltlich. Auch nicht für den Rettungsdienst.


Geschrieben von Thomas K.Jetzt wird es interessant ! Gibt es Vorgaben / Regelungen / Urteile, wonach die FW die Einsatzkosten dem RD (oder noch besser der Krankenkasse) "in Rechnung stellen" kann.

War vor nicht allzulanger Zeit mal was in der "Brandschutz" wenn ich mich recht erinnere. geht aber, zumindest was Battenberg betrifft, nur bei Einsätzen die nicht die Rettung aus Lebensgefahr beinhalten (aber auch damit Einschränkungen, so ist beispielsweise die Rettung aus einem Kraftfahrzeug nach Verkehrsunfall wiederum kostenpflichtig; hat jetzt aber nichts mit dem Rettungsdienst zu tun).

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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