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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterstützung RD - Ersatz der Einsatzkosten - von wem ? | 24 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 G.8, Buxtehude / Niedersachsen | 748415 | ||
Datum | 23.12.2012 18:52 MSG-Nr: [ 748415 ] | 12929 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von ---Christian Fischer--- 2. Leistung von sonstiger technischer Hilfe: Kannaufgabe = kostenpflichtig. Wurde die Leistung z.B im Rahmen des Krankentransportes erbracht oder eines anderen Nicht-Notfalleinsatzes des RettD, dann Gebührenbescheid an den RettD bzw. die Krankenkasse. Warum an den Rettungsdienst ? Der RD ist ja nicht der "Verursacher" sondern der Patient . Wenn dann also an den Patienten / die KK oder hab ich da was falsch verstanden ? Gruß Stephan | ||||
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