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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafrechtliche bzw. zivilrechtliche Verantwortung nach Verurteilung | 3 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 748235 | ||
Datum | 20.12.2012 18:59 MSG-Nr: [ 748235 ] | 1779 x gelesen | ||
Hallo, ich bin zwar kein Jurist und ich kenne den Fall auch nicht (abgesehen von Diskussionen hier und der Presse), daher ganz allgemein: Geschrieben von Bernd L. Ergeben sich für den Feuerwehrmann noch zivilrechtliche Folgen? Falls ja welche könnten das sein? Straf-, Zivil- und Disziplinarrecht sind grundsätzlich voneinander unabhängig, können sich aber bedingen (d.h. bestimmte Strafen in einem Bereich können automatisch disziplinarrechtliche Folgen haben. Geschrieben von Bernd L. Greift eventuell eine vorhandene Amts- bzw. Diensthaftpflichtversicherung des Feuerwehrmanns? Bedingt, hängt davon ab, was wie versichert bzw. ausgenommen ist. Geschrieben von Bernd L. Leitet der Innensenator Hamburgs ein Disziplinarverfahren gegen den Feuerwehrmann ein? Falls ja welche Strafen könnten sich ableiten? kann ich so nicht beantworten... Vgl. aber für HH einige grundsätzliche Aussagen zum Kontext Straf-/Disziplinarrecht hier http://www.michaelbertling.de/recht/dis/hh/nhhdisustrafr.htm ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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