Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | AED zum Eigenschutz in der FF | 19 Beiträge |
Autor | Step8han8 G.8, Buxtehude / Niedersachsen | 748068 |
Datum | 19.12.2012 17:28 MSG-Nr: [ 748068 ] | 5052 x gelesen |
Infos: | 20.12.12 Rahmenbedingungen für den Einsatz von Automa- tischen Externen Defibrillatoren von Feuerwehren [14.12.2012]
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Moin,
leider ist das nicht ganz so einfach.
Geschrieben von ---Heinrich Brinkmann--- Warum nicht? Wenden wir ihn als FF gewerblich an? Wollen wir damit einen Gewinn erzielen (wirtschaftlich)? Nein, sie dienen dem Eigenschutz(bedarf).
Beschäftigen wir Arbeitnehmer? In der reinen FF wohl nicht.
Das mit dem Geld stimmt, allerdings sind wir im Auftrag "dritter" und nicht als "Max Mustermann" im Einsatz.
Soll ich dem armen Menschen sagen, du hast jetzt Pech gehabt, ich darf dir mit unserem AED nicht helfen? Aber wenn ich in die Sparkasse reinrenne und den dortigen AED von der Wand reisse, mit dem darf ich das? Denn der hängt da ja Öffentlich und jeder darf ihn nehmen.
Tja, auch dieser Punkt ist in Deutschland etwas "dumm" geregelt . Weil wir ja nicht privat unterwegs sind, gibt es wieder das Problem mit der Einweisungspflicht .
Allerdings könnte man nun wieder argumentieren "wo kein Kläger - da kein Richter" ...
Das einfachste ist : Möglichst alle Kameraden ausbilden und einweisen. Laut BAGEH soll ein AED-Training alle 12 Monate erfolgen (und ein solches Training, einmal im Jahr, ist ja nun auch kein Teufelswerk bzw. verkehrt ...)
Gruß
Stephan
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