Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | AED zum Eigenschutz in der FF
| 19 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 748056 |
Datum | 19.12.2012 15:51 MSG-Nr: [ 748056 ] | 5350 x gelesen |
Infos: | 20.12.12 Rahmenbedingungen für den Einsatz von Automa- tischen Externen Defibrillatoren von Feuerwehren [14.12.2012]
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Medizinprodukte-Betreiberverordnung
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
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Helfer vor Ort
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Geschrieben von Florian M.In § 1 Abs. 2 MPBetreibV ist der Anwendungsbereich geregelt:
... (2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. ...
Hierunter fallen auch die Feuerwehren und Hilfsorganisationen! Wir sind nicht davon ausgenommen.
Warum nicht? Wenden wir ihn als FF gewerblich an? Wollen wir damit einen Gewinn erzielen (wirtschaftlich)? Nein, sie dienen dem Eigenschutz(bedarf).
Beschäftigen wir Arbeitnehmer? In der reinen FF wohl nicht.
Ich sehe es so, das wir darauf nicht geschult/eingewiesen werden müssen (ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage).
Was anderes ist es natürlich, wenn wir damit HvO, First Responder o.ä. geplant fahren.
Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn wir einen AED an Bord haben und an einem Notfall vor der Sparkasse vorbeikommen. Soll ich dem armen Menschen sagen, du hast jetzt Pech gehabt, ich darf dir mit unserem AED nicht helfen? Aber wenn ich in die Sparkasse reinrenne und den dortigen AED von der Wand reisse, mit dem darf ich das? Denn der hängt da ja Öffentlich und jeder darf ihn nehmen.
Gruss Heinrich
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Geändert von Heinrich B. [19.12.12 15:52] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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