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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | AED zum Eigenschutz in der FF | 19 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 748024 | ||
Datum | 19.12.2012 12:30 MSG-Nr: [ 748024 ] | 5416 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian M. Die vom Hersteller unterwiesenen Personen dürfen im Anschluss die Endanwender einweisen. Nur wen es sich dabei auch um eine Beauftragtenunterweisung handelte, die so auch im Gerätebuch eingetragen wurde. Sonst ist das de facto nur eine Einweisung des Endanwenders durch den Hersteller. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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