Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Zusammenarbeit Freiwillge Feuerwehr und Hauptamtliche Kräfte
| 109 Beiträge |
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 747992 |
Datum | 19.12.2012 10:55 MSG-Nr: [ 747992 ] | 41665 x gelesen |
Infos: | 19.12.12 Streit in der Fw FF vs. HA
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Hauptamtliche Wache
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Geschrieben von Daniel H.Und dazu sage ich: Wurden die Kollegen der HAW, die auch Mitglied der FF sind, zu dieser Übung verpflichtet oder wären sie sowieso in ihrer Eigenschaft als Mitglied der FF dabei gewesen und besetzen jetzt als "HA" die Fahrzeuge? Das ist schon ein Unterschied: Einmal ist es Arbeitszeit und beim anderen Beispiel ist es Freizeit, da nicht angeordnet und nur als "simuliertes HA-Personal" das eben die Fahrzeuge für die Übung besetzt während die diensthabenden Kollegen ihre Bereitschaftszeit einhalten. Frage: Ist für HA-Personal das auch noch Mitglied der betreffenden FF jede Übung und jeder Einsatz Mehrarbeit die entsprechend auch vergütet wird? Wenn nicht, dann weisst Du auch warum so manche Übung mit HA-Kräften vielleicht kein Problem war...
Das ist nicht so kompliziert, entweder er ist von einer anderen Schicht und hat Dienstfrei,da wurde die Modalität schon erklärt,oder er hat Dienstfrei und ist mit seiner FF-Abteilung am Start,die diensttuende Schicht kann dann: grunzen,TV gucken,Auto waschen,Auto reparieren,Essen,Spielen, usw.
Geschrieben von Daniel H.Welche persönliche Einstellung? Es geht hier nur um die Einhaltung geltenden Rechts. Darauf haben die Kollegen auch Anspruch und der Leiter der Feuerwehr hat ebenfalls Interesse daran. Deswegen muss man die Kuh vom Eis bringen und das ist kurzfristig (wie gefordert) eben nicht möglich, so etwas braucht Vorlaufzeit und wird dann in den seltensten Fällen eine Kleinübung unter der Woche sein.
Da ich selber noch in 2 Ehrenämtern tätig bin und das ohne irgendwelche Arbeitszeitrichtlinien zu tangieren,bin ich da schon firm drin,ausserdem persönlich engagiert und motiviert,darin liegt vielleicht der Unterschied.
Geschrieben von Daniel H.Deinen Kommentar oben musst Du mir jetzt bitte mal erklären, irgendwie scheine ich Dir bei den roten Heften nicht ganz folgen zu können.
nein, das belassen wir so :-)
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
Blackberry Pin:2820CBA7
http://www.facebook.com/gordon.gollob
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's
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