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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Vordruck über entstehende Kosten | 25 Beiträge | ||
Autor | Burk8har8d A8., Mechernich / Deutschland | 747617 | ||
Datum | 15.12.2012 10:53 MSG-Nr: [ 747617 ] | 6724 x gelesen | ||
Hallo, bei einem Einsatz für Dritte = nicht öffentliche Auftraggeber - bekommt dieser Dritte einen Antrag zur Durchführung einer sonstigen technischen Hilfeleistung mit dem Hinweis, dass die entstehenden Kosten gem Abrechnungsrichtlinie von ihm zu tragen sind. Das ist nix verboten! Nicht zulässig ist, dass wir bei einer Anforderung z.B.: durch eine Feuerwehr die Kosten direkt mit dem Begünstigten abrechnen. Die Rechnung geht erst an die anfordernde Stelle und diese reicht sie an den Begünstigten weiter und der an seine Versicherung. Glückauf! Burkhard Aehlich Zugführer 1.TZ-Euskirchen www.thw-euskirchen.de | ||||
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