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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaNormgewicht Drehleitern 23-12 Entwicklung?   18 Beiträge
AutorKlau8s S8., München / Bayern747507
Datum14.12.2012 12:01      MSG-Nr: [ 747507 ]11963 x gelesen
Infos:
  • 14.12.12 Flächen für die Feuerwehr

  • Geschrieben von Daniel R.das fast genau ein Jahr später abschlägig beantwortet wurde und bis heute offensichtlich wird. Obwohl sich das Gesamtgewicht faktisch inzwischen in der Regel an die 16 t angenähert hat.


    Kleine Ergänzung dazu :

    Befestigung und Tragfähigkeit
    Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen sind so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit einer Achslast bis zu 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 16 t befahren werden können.
    Zur Tragfähigkeit von Decken, die im Brandfall von Feuerwehrfahrzeugen befahren werden, wird auf DIN 1055-3:2006-03 verwiesen.

    Deckschicht-Aufbau von Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen
    Im Februar 2010 erschien eine Anlage zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (Anlage 7.4/1 der Musterliste Technische Baubestimmungen des DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik unter http://www.dibt.de (Kopfzeile Bauregelliste / Technische Baubestimmungen/...).

    Auf folgende Punkte wird dort hingewiesen:
    Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen sind mindestens entsprechend der Straßen-Bauklasse VI der Richtlinien für Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) zu befestigen.

    Die RStO 01 wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen als Technisches Regelwerk aufgestellt. Das Bundesministerium für Verkehr hat die Richtlinie eingeführt und empfiehlt deren Anwendung auch im kommunalen Bereich.

    Als oberste Deckschicht von Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen sind nach Straßen-Bauklasse VI möglich:
    Plattenbeläge, Rasengittersteine, Pflastersteine, Asphaltdecken oder Betondecken.

    Die Ausführung von Schotterrasen (Einfachbauweise nach Abschnitt 5.5 der RStO 01) entspricht nicht mehr der nunmehr geforderten Bauklasse VI der RStO 01.

    Genehmigte, hiervon abweichende Flächen für die Feuerwehr mit Schotterrasen haben Bestandsschutz, wenn sie für das Befahren mit einer Drehleiter geeignet sind.
    Über den Rasengittersteinen bzw. Rasenwaben sowie o. g. Schotterrasen darf sich keine zusätzliche Schicht durch nachträglich aufgebrachten Humus, Rasenschnitt oder anderer humusbildender Stoffe aufbauen. Es ist besonders darauf zu achten, dass bei Mäharbeiten der Rasenschnitt entfernt wird.

    Bei einer zu hohen Humsschicht besteht die Gefahr, dass Reifenprofile zuschmieren und Einsatzfahrzeuge (Achslast bis zu 10 t, zulässige Gesamtgewicht bis zu 16 t) stecken bleiben. Die Rettung von Personen wäre somit nicht mehr möglich.
    Gruß Klaus

    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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     14.12.2012 08:24 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     14.12.2012 08:49 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     14.12.2012 08:52 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     14.12.2012 10:49 Dani7el 7R., Peine  
     14.12.2012 11:24 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     14.12.2012 11:55 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     14.12.2012 13:15 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
     14.12.2012 20:41 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     14.12.2012 20:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.12.2012 20:56 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     14.12.2012 21:09 ., München
     15.12.2012 11:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     14.12.2012 12:01 ., München  
     14.12.2012 12:05 ., München
     14.12.2012 20:02 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     15.12.2012 07:38 Dani7el 7R., Peine
     15.12.2012 09:11 Chri7sti7an 7T., Delmenhorst
     15.12.2012 12:38 Tim 7R., Hof

    0.864


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