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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Normgewicht Drehleitern 23-12 Entwicklung? | 18 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 747507 | ||
Datum | 14.12.2012 12:01 MSG-Nr: [ 747507 ] | 11963 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel R. das fast genau ein Jahr später abschlägig beantwortet wurde und bis heute offensichtlich wird. Obwohl sich das Gesamtgewicht faktisch inzwischen in der Regel an die 16 t angenähert hat. Kleine Ergänzung dazu : Befestigung und Tragfähigkeit Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen sind so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit einer Achslast bis zu 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 16 t befahren werden können. Zur Tragfähigkeit von Decken, die im Brandfall von Feuerwehrfahrzeugen befahren werden, wird auf DIN 1055-3:2006-03 verwiesen. Deckschicht-Aufbau von Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen Im Februar 2010 erschien eine Anlage zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (Anlage 7.4/1 der Musterliste Technische Baubestimmungen des DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik unter http://www.dibt.de (Kopfzeile Bauregelliste / Technische Baubestimmungen/...). Auf folgende Punkte wird dort hingewiesen: Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen sind mindestens entsprechend der Straßen-Bauklasse VI der Richtlinien für Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) zu befestigen. Die RStO 01 wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen als Technisches Regelwerk aufgestellt. Das Bundesministerium für Verkehr hat die Richtlinie eingeführt und empfiehlt deren Anwendung auch im kommunalen Bereich. Als oberste Deckschicht von Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen sind nach Straßen-Bauklasse VI möglich: Plattenbeläge, Rasengittersteine, Pflastersteine, Asphaltdecken oder Betondecken. Die Ausführung von Schotterrasen (Einfachbauweise nach Abschnitt 5.5 der RStO 01) entspricht nicht mehr der nunmehr geforderten Bauklasse VI der RStO 01. Genehmigte, hiervon abweichende Flächen für die Feuerwehr mit Schotterrasen haben Bestandsschutz, wenn sie für das Befahren mit einer Drehleiter geeignet sind. Über den Rasengittersteinen bzw. Rasenwaben sowie o. g. Schotterrasen darf sich keine zusätzliche Schicht durch nachträglich aufgebrachten Humus, Rasenschnitt oder anderer humusbildender Stoffe aufbauen. Es ist besonders darauf zu achten, dass bei Mäharbeiten der Rasenschnitt entfernt wird. Bei einer zu hohen Humsschicht besteht die Gefahr, dass Reifenprofile zuschmieren und Einsatzfahrzeuge (Achslast bis zu 10 t, zulässige Gesamtgewicht bis zu 16 t) stecken bleiben. Die Rettung von Personen wäre somit nicht mehr möglich. Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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