Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Stellenangebot grade gelesen | 23 Beiträge |
Autor | Pete8r H8., Schriesheim / BW | 747233 |
Datum | 11.12.2012 13:38 MSG-Nr: [ 747233 ] | 6992 x gelesen |
Infos: | 10.12.12 Jobbörse auf www.FEUERWEHR.de
|
1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Heinrich B.Oder meist du als Feuerwehrmann "freiwillig" gegen eine Entschädigung / 450 E-Job? Nach Möglichkeit für Schichtdienstler vor der Spätschicht noch von 7 - 16 Uhr bei der feuerwehr? Dann kommen wir dahin, was die EU will, nämlich die Dienstzeit auf die Arbeitszeit mit anzurechnen. Und das wird kommen, vielleicht (noch) nicht bei der Feuerwehr, aber bei den HiOrg´s (in der Woche normal Arbeiten und am WE dann noch ne Schicht "Ehrenamtlich" auf dem Retter).
Dies würde Dir aber kein Arbeitgeber genehmigen ! Nicht in der privatwirtschaft und ein öffentlicher mit Verantwortungsbewusstsein auch nicht.
Aber selbst wenn würden da andere Diskussionen angestoßen. Was mit Einsätzen außerhalb der vergüteten Dienstzeit die in Konflikt mit der Arbeitszeit bei eigentlichen Arbeitgeber stehen ?! Freistellungen für lehrgänge etc. ?! Der AG könnte dann durchaus auf dem Standpunkt stehen und meinen: "Hörzu, ich hab Dir deine Nebentätigkeit genehmigt, wieso ich Dich zusätzlich noch freistellen sollte wüsste ich nicht. Sehe also zu dass Du Deine Fortbildungen in Sachen Feuerwehr künftig während der Nebentätigkeit machst oder lass es sein. Ferner erwarte ich dass Du pünktlich zur Arbeit erscheinst da ich Dich nicht noch zusätzlich für Einsätze freistelle" Fiktiv kann man da sogar noch viel weiter "Spinnen". Beim nächsten, vielleicht durchzuführenden Stellenabbau in der Firma könnte es dann hinter vorgehaltener hand heißen: "Der Maier-Müller-Schulze hat doch eh noch eine bezahlte nebentätigkeit, für den ist es also nicht so schlimm wenn wir Ihn entlassen..." auf solche "Nebentätigkeiten" würde sich kein normal (voraus) denkender Mensch einlassen.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|