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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung der LBO BaWü: vorbereitung für Rauchmelderpflicht | 6 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken | 746760 | ||
Datum | 05.12.2012 16:05 MSG-Nr: [ 746760 ] | 1482 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Thomas, Hier würden dann RM (meine Meinung) in den Kellerräumen, in denen Elektrogeräte stehen(Waschmaschine/Trockner) stehen und das ganze dann Funkvernetzt durch das ganze Haus. D. H. Schlafräume, Wohnzimmer, Küche (Thermomelder), Kellerräume, Treppenraum und/oder Flure (kommt auf die Aufteilung der Räume an). OK: Ich gebe zu, dass wäre die ideale Luxuslösung. Bei mir zuhause schaut es ähnlich aus, wie beschrieben. Nur (noch) nicht funkvernetzt, da unser Haus nicht ganz so groß ist. Da hört man den RM im Keller. Wie geschrieben: in den Fluren - besser als nix. Rainer Endres *wie immer nur meine Meinung* Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reisen. Art 5 GG gilt auch für FM (SB) | ||||
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