Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Ständige Erreichbarkeit und Folgen für jeden einzelnen | 16 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Starnberg / Bayern | 746711 |
Datum | 05.12.2012 10:11 MSG-Nr: [ 746711 ] | 4155 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Feuerwehrmann
Feuerwehrmann
Geschrieben von Jens W.Muss ich immer für die feuerwehr erreichbar sein?
BayFwG Art. 6 Feuerwehrdienst => Satz zwei >Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen.
Kann das heute noch jeder FM (SB) es auch?
Grundsätzlich sollte jeder FM die Gelegenheit zur ständigen Weiterbildung nutzen. Wenn es nicht geht, gehts eben nicht.
Deine weiterführenden Fragen lassen mich drüber nachdenken, wieviele Einsätze Ihr pro Jahr habt. Ich erinnere mich noch aus früheren Zeiten mit BMD und 30 Einsätzen pro Jahr an den regelmäßigen AUS-EIN-Versuch, ob der Melder noch geht.
Heute (und wir haben im Schnitt 350 Einsätze pro Jahr) ist der Quattro auf leise eingestellt und ich reagiere grundsätzlich erst auf den Vibrationsalarm - andere piepserähnliche Geräusche lassen mich tatsächlich kalt.
Nachts wache ich eher auf, wenn die Zwerge schreien als wenn der Wecker geht.
Ist also eine Frage der Gewohnheit.
Oliver
FF Starnberg
https://www.facebook.com/oliver.schwab
aktuelle Sammlung von Unfällen bei Einsatzfahrten bzw. mit Einsatzfahrzeugen:
Operation Sichere Einsatzfahrt
http://sichere-einsatzfahrt.de/category/feuerwehr/
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