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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfall weiter berechnen | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 746363 | ||
Datum | 30.11.2012 16:17 MSG-Nr: [ 746363 ] | 3719 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas K. Könnt ihr vielleicht mal eine Kopie eurer Kostensatzung schicken, vielleicht muss man unsere auch nur anpassen? Das wäre dann die logische Folge davon. Wenn der Kostensatz gem. Satzung zu gering ist um die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken muß man da wohl ran. Man sollte dabei aber auch berücksichtigen, dass eine Mischkalkulation vorliegen kann. d.h. nur für einen Teil FM fällt verdienstausfall an (da z.B. Einsatz außerhalb der Arbeitszeit, im Urlaub,...) oder der Arbeitgeber keinen Verdienstausfall abrechnet. Dennoch wird nach Satzung für alle FM der pauschale Satz gem. Satzung abgerechnet. In sofern kann es sein, dass zwar der Pauschalsatz in der Satzung unterhalb des durchschnittlichen Ersatzanspruchs der Arbeitgeber pro Stunde liegt, aber dennoch in Summe aller Einsätze übers Jahr gesehen die Gemeinde 100% (oder sogar mehr) der selbst an die Arbeitgeber bezahlten Entschädigungen einnimmt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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