Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Voraussetzungen Führen von Einsatzfahrzeugen Gesundheits-Check | 16 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 746347 |
Datum | 30.11.2012 13:55 MSG-Nr: [ 746347 ] | 3691 x gelesen |
Feuerwehrmann
Geschrieben von werner n.Hallo Heinrich,
Sobald man grundsätzlich Zweifel an der Einsatztauglichkeit eines FM habe, dann ist die Führungskraft (Komandant etc.) sowieso verpflichtet entsprechende Nachweise einzufordern oder Nachweise zu ermöglichen. Sei´s jetzt die G26 oder sonstiges.
Soweit sich diese Zweifel nicht ergeben, warum sollte ich dann die Verpflichtung haben, in anderen als den gesetzlich vorgegebenen Zeitabständen, solche Nachweise einzufordern/zu veranlassen.
Die geforderten Nachweise bezüglich Führerscheinbesitz sehe ich da etwas kniffliger.
mkg
Werner
Hallo Werner,
genau das meine ich ja auch. sollte der/diejenige Einsatzdiensttauglich sein und die Behörde hat nichts gegen die Verlängerung der Fahrerlaubnis, warum sollte ich etwas anderes fordern.
Das mit der regelmäßigen Kontrolle des vorhandenseins der Fahrerlaubnis wird ja expliziert gefordert, also sollte es damit ja auch keine Probleme geben.
Gruß
Heinrich
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| 06.12.2011 18:01 |
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., Reddeber Voraussetzungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen |
| 27.11.2012 11:32 |
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Flo 7G., Schondorf | |