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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung des Mitglieds der FF bei Gleitzeitmodellen | 16 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 746343 | ||
Datum | 30.11.2012 13:14 MSG-Nr: [ 746343 ] | 4027 x gelesen | ||
Geschrieben von Tim K. Von meiner Bundesbehörde (keine Kernarbeitszeit) kann ich nur berichten, dass für den Tag standardmässig die 7,48h berechnet wurden. Wird von Behörde zu Behörde überhaupt Lohnausfall berechnet? Ich kenne es bisher so, dass öffentlich-rechtliche Arbeitgeber keinen Ersatz für Lohnausfall fordern und die Bezüge des Mitarbeiters einfach auf eigene Kosten weiter gewähren. Egal ob 2h im Einsatz (wobei zugegebenermaßen wenn man da bei einem GZ-Modell keinen Antrag auf Zeitgutschrift/ -korrektur stellt das dann natürlich gegen das GZ-Guthaben läuft) oder 2 Wochen für einen Lehrgang. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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