Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Behördenkennzeichen | 26 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n G8., Bayreuth / Franken | 745484 |
Datum | 21.11.2012 14:09 MSG-Nr: [ 745484 ] | 9256 x gelesen |
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Persönliche Nachricht (über myForum)
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Katastrophenschutz
Geschrieben von Henning K.Handelt es sich hier wirklich um Dienstfahrzeuge der Bundesregierung?
Ist das hier ein Dienstfahrzeug der Landesregierung?. In der Anlage 3 der FZV steht nur "Nordrhein-Westfalen Landesregierung, Landtag und Polizei". Wurde ich in einer PN darauf hingewiesen, dass bei Bundesländern mit zivilen Kennzeichen an Streifenwagen die Polizei nicht explzit in der FZV genannt ist, bei Bundesländern mit Landeskennzeichen sei dies der Fall. Dann müsste in NRW ja auch der KatS explizit genannt sein?!?
Gruß
Thorsten
Alles hier Geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Organisation, der Einrichtung oder des Unternehmens, der/dem ich angehöre, wider!
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