Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Behördenkennzeichen | 26 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n G8., Bayreuth / Franken | 745352 |
Datum | 20.11.2012 13:54 MSG-Nr: [ 745352 ] | 9870 x gelesen |
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Branddirektor /-in
Branddirektor /-in
1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
Geschrieben von Henning K.Was einfach daran liegt, dass es sich um einen Stadtstaat handelt. (Bundes- und) Landesbehörden bekommen ja weiterhin Behördenkennzeichen. Allerdings auch nur die in Anlage 3 FZV aufgeführten.
Hmm, die BD 1-2345 Kennzeichen habe ich übersehen, dann wären ja auch BD 9-2345 Kennzeichen für vom BBK beschaffte und zugelassene Fahrzeuge möglich.
Gruß
THorsten
Alles hier Geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Organisation, der Einrichtung oder des Unternehmens, der/dem ich angehöre, wider!
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