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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde/Stadtjugendfeuerwehrwart | 19 Beiträge | ||
Autor | Jose8f L8., Bamberg / Deutschland | 744669 | ||
Datum | 13.11.2012 23:54 MSG-Nr: [ 744669 ] | 3025 x gelesen | ||
Hier ein paar Testfragen: - Es ist gerade Jugendübung, da geht der Alarmwecker/Sirene: Was machst Du; wer übernimmt die Verantwortung über die Jugend? - Der "Chef" fällt wegen eines gebrochenen Beines aus: Funktioniert Jugend und aktive Wehr gleichzeitig? - Der "Chef" ist nicht erreichbar (Lehrgang): Du möchtest für die Jugend etwas einkaufen, wer genehmigt das dann? - Ein Jugendlicher möchte sich beschweren (Persönlichkeitsrechte z.B. du hättest den Ausdruck "Du Weichei"gebraucht), bei wem macht er das in der Abwesenheit des Nr.1. - bei Dir? ... es gibt sicher noch mehr. Sind alle Fragen zufriedenstellend geregelt, dann sollte es eigentlich möglich sein. Ein starker Stellvertreter bei der Jugend vorausgesetzt. | ||||
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