Rund einen Monat nach dem tödlichen Unfall auf der Dellmannstraße (B 51) in Wermelskirchen haben Polizei und Staatsanwaltschaft Köln gestern erste Ermittlungsergebnisse bekannt gegeben.
Laut Polizei dürfte sich der Unfall wie folgt abgespielt haben: Da der Patient aus Hückeswagen im Rettungswagen intensivmedizinisch betreut werden musste, war höchste Eile geboten. Der 28-jährige Fahrer durfte Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen heißt: Er durfte Blaulicht und Martinshorn einschalten. Nach Erkenntnissen der Polizei näherte sich das Fahrzeug bei starkem Regen der Ampelkreuzung B 51/Berliner Straße. Der Fahrer wollte geradeaus weiterfahren, die Ampel zeigte für ihn Rotlicht.
Beim Einfahren in die Kreuzung war das Blaulicht des Rettungswagens eingeschaltet, das Martinshorn aber nicht. Das geht aus der Vernehmung mehrerer Zeugen sowie der Auswertung der so genannten Black Box, die im Rettungswagen verschiedene Daten aufgezeichnet hatte, hervor. Die Passantin betrat bei Grünlicht der Fußgängerampel die Straße aus Sicht des Fahrers von links kommend. Sie hatte laut Polizei einen Schirm aufgespannt und schützte sich damit auch vor den Windböen, die für sie von rechts kamen. Wegen des Schirms konnte die 87-Jährige den Rettungswagen, der aus Richtung Bergisch Born kam, nicht sehen.Quelle
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |