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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrzulage in NRW4 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW743358
Datum29.10.2012 17:59      MSG-Nr: [ 743358 ]4291 x gelesen

Hallo Chris,

entnommen der

Geschrieben von ---Anlage I Bundesbesoldungsordnungen A und B
- Vorbemerkungen---
10. Zulage für Beamte der Feuerwehr
(1) Beamte der Bundesbesoldungsordnung A im Einsatzdienst der Feuerwehr in den Ländern sowie Beamte und Soldaten, die entsprechend verwendet werden, erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX. Die Zulage erhalten unter den gleichen Voraussetzungen auch Vollzugsbeamte im Beamtenverhältnis auf Widerruf, die Vorbereitungsdienst leisten.
(2) Durch die Stellenzulage werden die Besonderheiten des Einsatzdienstes der Feuerwehr, insbesondere der mit dem Nachtdienst verbundene Aufwand sowie der Aufwand für Verzehr mit abgegolten.


In der Besoldungstabelle NRW ist ein Querverweis auf die Tabelle in der Bundesbesoldungsordnung. Von daher gehe ich davon aus, das so gezahlt werden muss, wie ich es hier eingefügt habe.

Gruß
Christian
PS: Fundstelle

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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 29.10.2012 15:23 Chri7s D7., Bestwig
 29.10.2012 17:59 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 29.10.2012 20:42 Chri7s D7., Bestwig
 29.10.2012 21:29 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten

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