So lange die Feuerwehr mit dem vorhandenen Material ihren Aufgaben nachkommen kann, kann die Anschaffung von neuem Material, auch wenn sie in der Bedarfsplanung drin sind, zurück gestellt werden. Wenn beispielsweise die für 2012 geplante Ersatzbeschaffung für das LF16 erst 2014 erfolt oder wenn der defekte Reservestromerzeuger erst im folgenden Haushaltsjahr angeschafft wird. Die alte Ausrüstung muss nur die gültigen Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Bei Anschaffungen von bisher nicht vorhandenem Material, welches aber im Bedarfsplan gefordert wird, hat der Träger der Feuerwehr ein Problem wenn wegen der Verzögerung der Beschaffung ein Schaden entsteht. BSP: In der Bedarfsplanung wird festgestellt, dass die Feuerwehr ein bisher nicht vorhandenes Hubrettungsgerät vorhalten muss, die Gemeinde schiebt die Anschaffung aber über mehrere Jahre hinaus und es kommt wegen des Fehlens der DL nun zu einem Personenschaden...........Problem.
Fazit:
Ist die alte Ausrüstung noch OK und erfüllt die Sicherheitsstandarts kann die Ersatzbeschaffung auch hinaus geschoben werden (in der Bedarfsplanung unserer Gemeinde stehen die Fahrzeuge mit der Ersatzbeschaffung mit einer Jahreszahl und dem Zusatz "ab" drin).
Eine Summe zu finden ist schwer, was Planbar ist, sind TÜV Termine (Fahrzeuge, Druckbehälter), technische Überprüfung von Material für die ich keinen Sachkundigen in der Feuerwehr habe (Feuerlöscher, Abstusi Material) kann ich einplanen. Wie ich allerdings mit meinem vorhandenen Material haushalte ist eine andere Sache. Und wenn unverzichtbare Ausrüstung früher ausgemustert werden muss ist die Kostenplanung schon dahin.
Es soll schon Feuewehren gegeben haben da durften zeitweise die Einsatzfahrzeuge, wegen der Haushaltslage, nur mit Genehmigung des Gemeindewehrführers betankt werden, weil die Summe im Haushalt für den Sprit bereits nach 10 Monaten aufgebraucht war .
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Gruß Daniel
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