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Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaFind ich gut! - Polizei schreibt 'Handyreporter' auf.   20 Beiträge
AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen742953
Datum25.10.2012 18:06      MSG-Nr: [ 742953 ]3577 x gelesen

Tach!

Geschrieben von Dietmar R.Sehr schön polemisiert, ...
War mit Bedacht gemacht ....

genau wie die Reihenfolge Geschrieben von mir, zitiert von Dietmar R.Mörder, Vergewaltiger, Brandstifter, Autodiebe,
Wobei da die "Schwere" der Taten bei den meisten noch unbestritten ist. Wenn ich den jetzt einfach mal den Strafbestand der "Wilderei" ins Spiel bringe, wo würdest du persönlich den von der Schwere her einordnen? Zwischen Brandstifter und Autodiebe? Nach Autodiebe? Gar vor Vergewaltiger? (ich trau mich garnich zu schreiben wo ich und scheinbar auch die Legislative das sehen)
Genau so ist das mit dem Handynutzen am Steuer? Ist das ja nur "Naja, geht schon ..." oder "Saugefährlich, am Besten Lappen weg!" ?
Fakt ist, das die Handynutzung idR. eine bewusst begangene/vorsätzliche Nichteinhaltung der StVO ist (das Handy wird niemanden von selbst vors Gesicht springen), im Gegensatz z.B. sogar einer Geschwindigkeitsübertretung (die kann aus Unachtsamkeit geschehen, z.B. durch Abwenden einen gefährlichen Situation und damit mangelnder Konzentration auf die Beschilderung). Wenn dieser Vorsatz nun bestraft wird, ist doch gut.
Muss denn die Polizei vorher sagen "POM Elfriede, du fährst heute zu den Unfällen auf der BAB mit raus um Knipser abzustrafen!" oder ist es im Gegenzug sogar eine sinnvolle Verwendung meiner und Deiner Steuermittel, das man, wenn POM Elfriede nun mal dummerweise mit auf der Bahn ist, und der Unfall nicht wie vertragsgemäß gemeldet an Eschede´98 erinnert, sondern eher an Schwarzenberg´09, das eben da, sich POM Elfiede nicht hinstellt und den anderen Verkehrsteilnehmern sinnbefreit den Sauerstoff wegatmet, sondern einfach was tut, was originäre Aufgabe der Polizei ist ... Überwachen der Einhaltung von Vorschriften?

Und den graduellen Unterschied von Mördern zu Handyfilmern hat die Legislative schon beachtet (siehe Strafmaß), da hat sich die Exekutive einen Sch... drum zu kümmern, für die gibts m.E (bei eben vorsätzlichen Taten) nur "Ja oder Nein", ein bissel Ermessensspielraum darf die Exekutive von mir aus bei "eigentlich dumm gelaufen" haben.

Gruß Jan

Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;)

... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

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