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Thema | Zwei Tote bei Unfall mit Feuerwehrfahrzeug :-( | 58 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 742470 | ||
Datum | 20.10.2012 08:49 MSG-Nr: [ 742470 ] | 28818 x gelesen | ||
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Geschrieben von René H. hebt der 35er§ die Gurtpflicht auf? Ja und Nein. Paragraph 35 spricht von "...soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist". Also keine pauschale Aufhebung in Bausch und Bogen, sondern nur insoweit, wie es erforderlich ist. Und im Zweifel müsstest Du dann darlegen, warum der Einsatz nicht erfolgreich oder zeitgerecht bewältigt werden konnte, nur weil man den Sicherheitsgurt angelegt hat. Dies mag im Falle des Atemschutzgeräteträgers der sich die im Sitz eingelassenen PA anlegt beim Brandeinsatz noch gelingen. auf der Fahrt zum Verkehrsunfall wird es aber vermutlich mit den Begründungen enger werden. Die Rechtslage wäre mir aber ziemlich egal, wenn mir im Falle eines Unfalles ein mir gegenübersitzender und nicht angeschnallter Kamerad mit dem Kopf voran ins Gesicht fliegt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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