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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaAufbewahrung Rettungsdienstprotokolle3 Beiträge
AutorThom8as 8R., Plüderhausen / B.-W.742222
Datum18.10.2012 10:50      MSG-Nr: [ 742222 ]3500 x gelesen

Hallo Lothar,

da gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Die Aufbewahrungsfrist wird im jeweiligen Rettungsdienstgesetz des Bundeslandes geregelt. Üblich sind aber in den meisten Länder 10 Jahre (was sich auch schon bei uns als sinnvoll erwies), in wenigen Bundesländer sind es nur 5 Jahre. Also einfach mal das Rettungsdienstgesetz durchblättern.
Die Aufbewahrungsfrist bezieht sich nicht nur auf das DIVI-Protokoll, sondern auf ALLE Patientenakten; also auch NA-Protokoll, Rechnungen und Mahnungen.

Grüßle aus dem Remstal
Thomas

Tippfehler sind beabsichtigt und sollen zur Erheiterung beitragen

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 13.10.2012 15:03 Loth7ar 7L., Hilden
 13.10.2012 17:10 Marc7 M.7, Antweiler
 18.10.2012 10:50 Thom7as 7R., Plüderhausen

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