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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Aufbewahrung Rettungsdienstprotokolle | 3 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8R., Plüderhausen / B.-W. | 742222 | ||
Datum | 18.10.2012 10:50 MSG-Nr: [ 742222 ] | 3500 x gelesen | ||
Hallo Lothar, da gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Die Aufbewahrungsfrist wird im jeweiligen Rettungsdienstgesetz des Bundeslandes geregelt. Üblich sind aber in den meisten Länder 10 Jahre (was sich auch schon bei uns als sinnvoll erwies), in wenigen Bundesländer sind es nur 5 Jahre. Also einfach mal das Rettungsdienstgesetz durchblättern. Die Aufbewahrungsfrist bezieht sich nicht nur auf das DIVI-Protokoll, sondern auf ALLE Patientenakten; also auch NA-Protokoll, Rechnungen und Mahnungen. Grüßle aus dem Remstal Thomas Tippfehler sind beabsichtigt und sollen zur Erheiterung beitragen | ||||
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