Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Nur ein normaler Tag für Ehrenamtliche!? | 25 Beiträge |
Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 742071 |
Datum | 17.10.2012 09:38 MSG-Nr: [ 742071 ] | 9250 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Christian F.Das darf man sicherlich nicht. Dennoch gibts da einen großen Unterschied: Die erhalten Aufwandsentschädigungen / Sitzungsgelder etc. pp.
Die bekommt der normale FA nicht...
Naja... Aufwandsentschädigung bekommt auch nicht jeder Kommunalpolitiker. Das sind dann eher die Bürgermeister, (Verbands-)vorsteher etc. - also vergleichbar mit den Führungskräften der Feuerwehr, Gerätewarte etc., welche ja auch Aufwandsentschädigung beziehen.*
Sitzungsgelder bekommt der "normale" Politiker zwar schon - aber (zumindest kenne ich das aus unserer Region so) dafür zahlen diese auch einen großen Teil des Wahlkampfes usw. aus eigener Tasche. Ein (angehender) FA braucht glücklicherweise nicht die Mehrheit der Bevölkerung davon zu überzeugen, dass er der richtige für diesen Job ist :-)
* Wobei ich auch hier die Regelungen zur Aufwandsentschädigung nicht wirklich nachvollziehen kann und für stark Verbesserungswürdig halte... Wehrführer, Gerätewarte und Atemschutzgerätewarte beispielsweise erhalten hier eine Aufwandsentschädigung, andere Funktionsträger (z.B. Gruppenführer, Fachwart Funk, Brandschutzerzieher, Sicherheitsbeauftragter, ...) dagegen nicht, obgleich sie teilweise gleich viel oder sogar noch mehr Aufwand betreiben - aber das ist ein anderes Thema.
MkG
Kay
- meine persönliche Meinung -
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