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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vorschädigung am Knie? war Herzinfarkt im Dienst | 13 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 741990 | ||
Datum | 16.10.2012 12:39 MSG-Nr: [ 741990 ] | 4825 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Denn die Unterstellung das sich der Bandscheibenvorfall mit 100%er Sicherheit ereignet finde ich ....vermessen. Wenn die betreffende Person gegen ein solches Ereignis abgesichert sein will, dann doch vermutlich für ihr gesamtes Leben. Auch wenn der Bandscheibenvorfall passiert, wenn er gerade die Kiste Sprudel aus dem Auto hebt. Und zwar mit den selben Folgen. Dann hat er aber ohnehin eone private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Oder dieses Risiko ist ihm egal. Wenn er sich aber für die restlichen 95% seines Lebens nicht absichert, warum soll dann der Dienstherr der vielleicht 5% (wären immerhin 8h/Woche) der Zeit in Anspruch nimmt und Unfälle i.e.S. ausdrücklich heute schon versichert sind dann um eine Absicherung bemühen? Dazu die Frage: Gilt diese Absicherung dann nur für die Zeit des Dienstes (5%) oder auch für die 95% übriger (privaten) Zeit? Wie gesagt. Kann man alles machen, wird aber m.E. sehr, sehr teuer und nicht weniger konfliktbeladen, als die heutige Regelung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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