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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVorschädigung am Knie? war Herzinfarkt im Dienst13 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg741987
Datum16.10.2012 11:20      MSG-Nr: [ 741987 ]5394 x gelesen

Geschrieben von Patrick W.Wenn ein Unfall im Dienst passiert muss die Unfallkasse einfach gezwungen sein zu zahlen, egal ob vorschädigung oder nicht, sowiso, wenn diese nicht bekannt ist!


Da es sich hier nicht um eine spezialgesetzliche Regelung für die Feuerwehr handelt, sondern um das SGB VII wäre das m.E. sinnlos.


Geschrieben von Patrick W.Ich sehe hier eigentlich irgendwo den Gesetzgeber in der Pflicht sowas abzustellen.

Es wäre Aufgabe des Dienstherren, eine entsprechende (Gruppen-)Versicherung abzuschließen und dabei bestimmte Ausschlüsse wegzuverhandeln. Es liegt also in der Hoheit jeder Gemeinde hier eine Zusatzversicherung für Todesfall und Berufsunfähigkeit abzuschließen. Und da kann jetzt mal jeder selbst schauen, welche Prämien er bei privater Vorsorge dafür bezahlt - und was bei ihm selbst alles ausgeschlossen ist und was an Vorerkrankungen beim Abschluß der Versicherung dokumentiert wurde.


Nur einfach wird das nicht. Denn wenn Du jegliche Vorschädigung als unbeachtlich ausschließt, dann wird das schlicht unbezahlbar. Wenn dann der Fliesenleger nach 30 Jahren Tätigkeit im Beruf im Jahr 31 bei einer Tätigkeit in der FF einen Bandscheibenvorfall hat und das über die "Feuerwehrberufsunfähigkeitsversicherung" abgefangen haben will, dann wird das extrem kostspielig was die Prämien betrifft.


Also kommst Du dann über sehr genaue Untersuchungen bezüglich Vorschädigungen und Ausschlüsse z.B. bei bestimmte Berufen wieder nicht herum wenn es bezahlbar sein soll. Nicht umsonst dreht der Amtsarzt einen BF-Bewerber durch die Mangel und lehnt ihn bei Zweifeln an der Gesundheitlichen Eignung ab. Denn der muß berücksichtigen, dass jemand der heute nicht ganz gesund ist zukünftig ggf. ein höheres Ausfallrisiko hat wes dann zu Folgekosten für den Dienstherren führt.


Und wir dürfen nicht vergessen, dass es hier ja nicht um Fälle geht, bei denen jemand dann auf den Kosten seiner Heilbehandlung sitzen bleibt. Das zahlt seine private oder gesetzliche Krankenversicherung. Ebenso die Kosten für eine ggf. erforderliche Anschlußheibehandlung. Und ja, ich weiß, die Leistungen der BG gehen weiter. Krankenkasse macht nur gesund, BG macht wieder arbeitsfähig. Aber jegliches Lebensrisiko aufzufangen nur weil die Wirkung davon im Feuerwehrdienst eintritt ist m.E. nicht realisierbar und wenn, dann nur sehr teuer und mit entsprechenden Auflagen (z.B. jährliche ärztliche Untersuchung die über die G26.3 deutlich hinaus geht).

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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