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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vorschädigung am Knie? war Herzinfarkt im Dienst | 13 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 741983 | ||
Datum | 16.10.2012 09:45 MSG-Nr: [ 741983 ] | 5119 x gelesen | ||
Hallo zusammen! Geschrieben von Thomas K. Recht hat er damit... Definitiv, nur befürchte ich, dass es der Versicherung so ziemlich am Ar... vorbei gehen wird. Ich sehe hier eigentlich irgendwo den Gesetzgeber in der Pflicht sowas abzustellen. Wenn ein Unfall im Dienst passiert muss die Unfallkasse einfach gezwungen sein zu zahlen, egal ob vorschädigung oder nicht, sowiso, wenn diese nicht bekannt ist! Gruß Patrick Das war meine Meinung | ||||
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