Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | KBR in Bayern | 30 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 741973 |
Datum | 15.10.2012 23:12 MSG-Nr: [ 741973 ] | 11945 x gelesen |
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandrat
Integrierte Leitstelle
Kreisbrandrat
Kreisbrandrat
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Geschrieben von Lüder P.
Sowas hatte ich befürchtet, deswegen hatte ich benannt, was der KBI bei uns verantwortet.
Das liegt in erster Linie am Gesetzgeber, was der für Aufgaben in den einschlägigen Vorschriften vorsieht, und nicht daran, was einzelne vielleicht wollen oder können. Wenn ein KBR in Bayern im Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz arbeitet/ eingesetzt wird, kann es durchaus auch sein, dass er für Rettungsdienst/ KatS/ ILS zuständig ist... oder eben auch nicht.
Ich kenne wenigstens einen Landkreis, da war es durchaus auch umstritten, ob sich der KBR als Leiter des Fachbereichs Brand- und Katastrophenschutz bewerben sollte/ durfte oder nicht.
Geschrieben von Lüder P.
Trotzdem bleibt die Frage wie ein ehrenamtlicher KBR Kontakt zu den Ämtern hält, wenn er tagsüber für sich Geld verdient...
Die, die ich kenne, haben in aller Regel ihre festen Tage bzw. Zeiten, zu denen sie im LRA sind und dort ihre Termine/ Besprechungen wahrnehmen. Klappt auch, vor allem, wenn der vorbeugende (also bauliche) Brandschutz nicht dabei ist. Der Rest ist durchaus auch, wie von Florian F. geschrieben, eine Frage der Organisation der gesamten Kreisbrandinspektion.
Gruß
Markus
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