Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | KBR in Bayern | 30 Beiträge |
Autor | Herb8ert8 F.8, Oberursel / HE | 741960 |
Datum | 15.10.2012 22:11 MSG-Nr: [ 741960 ] | 12028 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Geschrieben von Markus R.- vorbeugender Brandschutz: Bauaufsichtsbehörde, in Städten mit BF ist es deren Aufgabe (also der BF)
- Leitstelle: Landkreis
- Rettungsdienst: Landkreis
- KatS: Landkreis
Ist meines Erachtens mit Hessen also - rein aufgabenbezogen - überhaupt nicht vergleichbar!
Das ist in Hessen nicht anders ! In Hessen ist der Kreisbrandinspektor für den Bereich des abwehrenden Brandschutzes (Aufsicht) zuständig - HBKG - und die Gefahrenverhütungsschauen - GVSVO. Aus den einschlägigen Vorschriften läßt sich eine weitere Zuständigkeit für den Rest der aufgeführten Punkte nicht ableiten.
In den meisten Landkreisen sind die o.g. Bereiche organisatorisch in einem Amt zusammengefasst, weil man erkannt hat, dass hier Schnittstellen vorhanden sind und es einfach sinnvoll ist. Alles andere macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Das das in einigen Bundesländern überhaupt noch ehrenamtlich abgebildet wird, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen - kopfschüttel .............
Gruß
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