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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | KBR in Bayern | 30 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 741872 | ||
Datum | 14.10.2012 23:21 MSG-Nr: [ 741872 ] | 12426 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder P. Zumal dem KBI abwehrender und vorbeugender Brandschutz, Leitstelle, Rettungsdienst und KatS unterstehen... Wenn wir mal einen Blick in die durchaus umfassende bayerische Rechtslehre werfen, werden wir feststellen, dass dem KBR als Aufgabe "lediglich" der abwehrende Brandschutz (Fachaufsicht) zugewiesen ist... Für die anderen Aufgaben gibt es andere Verantwortlichkeiten: - vorbeugender Brandschutz: Bauaufsichtsbehörde, in Städten mit BF ist es deren Aufgabe (also der BF) - Leitstelle: Landkreis - Rettungsdienst: Landkreis - KatS: Landkreis Ist meines Erachtens mit Hessen also - rein aufgabenbezogen - überhaupt nicht vergleichbar! | ||||
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