Geschrieben von Manuel S.Würden die Vorgaben zu den RD-Schulen tatsächlcih die Länder machen?
Bislang werden wesentliche Vorgaben ja durch die RettAssAPrV, eine Verordnung auf Bundesebene, gemacht.
Frag mal jemanden, der in Hessen an einer RD-Schule tätig ist - dann weißt du, wieviel schöpferischen Spielraum dir die APrV noch immer läßt. Kurzum: Ja, die Details wurden bisher in den Ländern geregelt und das extrem unterschiedlich. Und ich habe die Befürchtung, dass sich das auch nicht ändern wird...
Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)
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