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RubrikSonstiges zurück
ThemaBlaulicht79 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg741466
Datum11.10.2012 12:33      MSG-Nr: [ 741466 ]34754 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Sebastian B.Da versteh ich nicht warum man kein Weg findet diesen Menschen von der Idee abzubringen Sonderrechte zu missbrauchen.
Schau mal in den Bußgeldkatalog:

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet: 20 Euro
das reicht nicht um so ein Typ aus dem Verkehr zu ziehen :-(

MkG Jürgen Mayer

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