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Thema | Blaulicht | 79 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waiblingen / BW | 741464 | ||
Datum | 11.10.2012 12:28 MSG-Nr: [ 741464 ] | 34716 x gelesen | ||
Geschrieben von Gunnar K. Aber nur Blinkelicht kein Horn Das ist das nächste Thema. Man hat also Sonderrechte, heißt nicht, dass man Platz machen muss, als Autofahrer oder eben als Fahrer des Wagens mit Blaulicht eine rote Ampel überfahren. Dazu müssen, wie wir alle wissen, Wegerechte in Anspruch genommen werden. Diese sind mit Blaulicht und HORN anzuzeigen. Geschrieben von Gunnar K. Typ schon mehrfach wegen Missbrauch von Sondersignal auffällig geworden ist Da versteh ich nicht warum man kein Weg findet diesen Menschen von der Idee abzubringen Sonderrechte zu missbrauchen. | ||||
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