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Thema | Blaulicht | 79 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waiblingen / BW | 741439 | ||
Datum | 11.10.2012 10:07 MSG-Nr: [ 741439 ] | 34805 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas K. "vom aktiven Dienst ausschließen." einer gerichtlichen Prüfung widersteht. Ja gut, damit hätte die Einsatzkraft ja zugegeben mit illegalem Blaulich gefahren zu sein. Zeugen gäbe es ja auch. Somit kommt auf die entsprechende Person noch ein ganz anderes Verfahren zu. Und ja, ev. dürfte er bei der Organisation bleiben. Aber vermutlich ohne Führerschein. | ||||
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