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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | LKW-Brand in Tankstelle | 14 Beiträge | ||
Autor | Andr8e M8., Rheine / NRW | 741341 | ||
Datum | 09.10.2012 22:12 MSG-Nr: [ 741341 ] | 7006 x gelesen | ||
Tankstellen bzw. Zapfstellen an Tankstellen sind gemäß der alten TRbF40 Tankstelle - Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten - basierend auf der Verordnung brennbare Flüssigkeiten VbF auszuführen. Obwohl es heute schon die Betriebssicherheitsverordnung gibt, sind die Richtlinie weitestgehend inhaltlich beibehalten worden, und namentlich an die Betriebssicherheitsverordnung angeglichen worden. Generell gilt aber, das a.) die Pumpen in den Säulen saugend auszuführen sind b.) Flammendurchschlagssicherung einzubauen sind c.) Notabschaltung (elektrisch) der Gesamtanlage möglich sein muss Bei Feuer ist also davon auszugehen, das a.) der Pächter / Betreiber den Not-aus-Knopf betätigt. Die Pumpen laufen nicht mehr, und die Kraftstoffzufuhr aus den Tanks wird unterbunden. Ferner wird das hineinschlagen von Feuer in die Rohrleitung und dann in den Tank durch die Flammendurchschlagssicherung vermieden. Im großen und Ganzen ist davon auszugehen, das eine Explosion der unterirdischen Tanks fast unmöglich ist. Restmengen an Sprit die evtl. in den Zapfsäulen sind, dürften für uns kaum relevant sein. Nähere Infos hier: http://www.sidiblume.de/info-rom/tr_/trbf/trbf40_f.htm siehe Abschnitt 5.1 u.a. zu den Flammendurchschlagssicherungen! Gruß aus Rheine Andre Meyer | ||||
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