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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | FW Trier kommt bei 25.000 Einw. zu spät (länger als 10 Minuten) | 8 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 740005 | ||
Datum | 27.09.2012 16:15 MSG-Nr: [ 740005 ] | 4035 x gelesen | ||
hallo, "Diese veränderte Frist wurde mit dem Innenministerium abgestimmt", betont der Feuerwehrdezernent. Trier verfüge über eine rund um die Uhr besetzte Berufsfeuerwehr, wohingegen die Feuerwehrverordnung "abschwächend den Einsatz freiwilliger Feuerwehren berücksichtigt". Egger betont: Trier habe die Frist nicht zum Nachteil der Bevölkerung einfach verlängert, sondern "die Abfolge der Zeiten den tatsächlichen Verhältnissen angepasst". Das Innenministerium habe diese Betrachtungsweise bestätigt. ... Quelle: Der Kampf der Feuerwehr gegen die Zeit In diesem Thread haben wir ja die EInsatzgrundzeit in RLP diskutiert. Da wurde auch auf Einsatzgrundzeit von 8 Minuten - Warum? [Landesfeuerwehrinspekteur Ministerialrat Hans-Peter Plattner] verwiesen. dort steht: Die Einsatzgrundzeit ist ein Teil der Hilfsfrist und umfasst lediglich die Ausrückezeit und Anfahrtszeit alarmierter Einheiten. Wenn man nun den systembedingten Unterschied zwischen einer BF und einer FF betrachtet dann könnte man den Unterschied bei der Einsatzgrundzeit von 2 Minuten "zugunsten" der BF schon erklären: Eine FF benötigt einen längeren Zeitraum zwischen Alarmierung und dem Ausrücken. Bei einer BF ist dies natürlich deutlich kürzer. Könnte das den Unterschied von den 2 Minuten nachvollziehbar erklären? Damit kann eine Wache der BF ein grösseres Gebiet abdecken als ein Gerätehaus der FF. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [27.09.12 16:17] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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