Moin
das Ganze liest sich komisch. Aus den Kommentaren unter dem Artikel geht hervor, dass versuchter Mord in vier Fällen angeklagt war und dann fallengelassen wurde. Das hört sich für mich so an, als ob vier Personen (wer?) irgendwie konkret gefährdet waren - im Artikel steht aber, dass sich die Herrschaften überzeugt hatten, dass niemand im Gebäude war.
Ich kann den Klimmzug zur schweren Brandstiftung nicht ganz nachvollziehen. 306a Abs. 1 passt nicht sofern niemand im Vereinsheim war, also musste die Gefährdung von Personen her, damit Abs. 2 passte. Die rein abstrakte Gefährdung von Feuerwehrleuten liegt in der Natur der Brandbekämpfung. Ich kann mir selbst beim Mülleimer-Löschen den Fuß verknacksen, das sollte aber wohl dennoch keine schwere Brandstiftung sein. Da bräuchte es m.E. eine greifbarere Gefährdung von Feuerwehrleuten, um 306 Abs. 2 anzunehmen - aber ich bin kein Richter am Landgericht ;o)
Fürs Strafmaß hätte es den 306a jedenfalls nicht gebraucht, auch nach 306 kann man für bis zu zehn Jahre einwandern. Damit hätte man den hohen Schaden auch im Rahmen von 306 angemessen würdigen können.
Ich denke, hier fehlen einige Details aus der Ermittlungsakte, um das Urteil richtig einordnen zu können. So bleibt es ein wenig mysteriös.
Gruß,
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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