Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schutz von Grundrechten, war: DJV, die Zweite. | 25 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 739581 |
Datum | 23.09.2012 19:55 MSG-Nr: [ 739581 ] | 5460 x gelesen |
Dienstanweisung
Hallo,
Geschrieben von Benjamin B.Alle schädlichen Bilder und Artikel sollten demnach untersagt werden.
Der Fotograf kann für seinen Bericht alle Bilder machen, die er von öffentlichem Grund aus machen kann. Innerhalb der ESt, beim Unfall also in dem Bereich, wo noch gearbeitet wird, da stört er, ich würde ihn da nie hinführen und da hat er auch nichts zu suchen.
Und für einen seriösen Bericht braucht ein seriöser Fotograf auch kein Unfallopfer in HD-Nahaufnahme, das gerade vom Notarzt reanimiert wirde.
Genau DA ist für mich die Grenze, und die setze ich, wo immer das möglich ist, auch durch.
Hier ein dickes Lob an die Fotografen, die hier im Hochwald "werkeln", die kennen die Grenzen und achten von sich aus auf den Opferschutz.
MfG, Thomas
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)
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| 19.09.2012 13:34 |
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Jan 7S., Wallenhorst DJV, die Zweite.  | |