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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBeamtenrecht: Versetzung, Kündigung, 'Degradierung'9 Beiträge
AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern739546
Datum23.09.2012 13:03      MSG-Nr: [ 739546 ]5503 x gelesen

Geschrieben von nico b.ch muss mich berichtigen!!!
Man muss bei seiner alten Dienststelle selbst die Versetzung beantragen! Da hat Klaus recht!
Aber das ist nur ein Zweizeiler!


Hallo zusammen,
hab das gerade selbst "durchgemacht". Man muss immer unterscheiden, ob ich beim gleichen Dienstherrn bleibe.

Als Landesbeamter, wie in meinem Fall, beantrage ich einfach die Versetzung und die beiden Dienststellen einigen sich auf einen Versetzungstermin (in meinem Fall z.B. 11 Monate).

Wenn ich aber den Dienstherren wechsle, z.B. bei städtischen Beamten einer Feuerwehr, einigen sich beide Dienstherrren auf eine Übernahme. Im schlimmsten Fall kann auch der neue Dienstherr eine Wiedereinstellung unter Anerkennung der "alten beamtenrechtlichen Eckdaten" durchführen. Setzt aber Voraus, dass ich als Bewerber beim alten Dienstherren einen Antrag auf Entlassung (keine Kündigung) aus dem Beamtenverhältnis stelle.

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 23.09.2012 11:27 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 23.09.2012 11:53 nico7 b.7, HH
 23.09.2012 11:59 ., München
 23.09.2012 12:01 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 23.09.2012 12:03 ., München
 23.09.2012 12:11 nico7 b.7, HH
 23.09.2012 13:03 Flor7ian7 M.7, Ingolstadt
 23.09.2012 15:56 Tobi7as 7B., Köln + Bonn
 25.09.2012 14:24 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)

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