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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Beamtenrecht: Versetzung, Kündigung, 'Degradierung' | 9 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 739541 | ||
Datum | 23.09.2012 11:59 MSG-Nr: [ 739541 ] | 5514 x gelesen | ||
Hallo Nico, Meines Wissens musst du selber den Versetzungsantrag stellen, die neue Dienststelle befürwortet ihn und du reichst beides bei deiner alten Dienststelle( Dienstherr) ein, so war es zumindest bei mir,das war aber vor der Dienstrechtreform.Deswegen frag ich mal. Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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