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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Henstedt-Ulzburg (S-H): FF kann Hilfsfrist nicht immer einhalten | 54 Beiträge | ||
Autor | Timo8 S.8, Busdorf / SH | 738944 | ||
Datum | 18.09.2012 21:55 MSG-Nr: [ 738944 ] | 22987 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Steht im Erlaß vom Innenministerium: Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder Dort steht: Bei der Konzeption der Standorte der Feuerwehrhäuser, der erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge und Ausrüstung ist insbesondere auch die unter normalen Umständen innerhalb des Gemeindegebietes anzustrebende Hilfsfrist von zehn Minuten zu berücksichtigen. Die Hilfsfrist ist die Zeit zwischen dem Absetzen des Notrufs und dem Eintreffen/Tätigwerden der Feuerwehr. Gruß Timo | ||||
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