Moin!
Geschrieben von Michael T.Kann mir mal einer der Juristen helfen, warum das Strafmaß so unterschiedlich ist.
Ist ein Raubüberfall schlimmer als fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung?
Im deutschen Strafrecht geht es darum, "wieviel" Schuld jemand auf sich geladen hat und unter Schuld wird meistens so etwas wie "Vorwerfbarkeit" verstanden.
Bsp.: Du stehst mit Deinem Rucksack am Bahnsteig, drehst Dich um weil Du gerufen wirst und stößt dabei ein Kind vor einen einfahrenden Zug, das daraufhin verstirbt.
Vorwerfen kann man Dir, dass Du Dich unachtsam umgedreht hast. Das Ergebnis dieser versehentlichen (fahrlässigen) Handlung ist allerdings sehr heftig. Im deutschen Strafrecht hat man sich dafür entschieden, solche Versehen eher gering zu bestrafen, weil sie jedem in einem unachtsamen Augenblick passieren können, obwohl man ansonsten ein völlig rechtstreuer Mensch ist.
Wenn aber ein Mensch sich ganz bewußt entscheidet, einem anderen etwas wegzunehmen oder einen anderen zu töten, kann man ihm diese bewußte Entscheidung und die sich daran anschließende bewußte und gezielte Handlung vorwerfen. (Vorsatz)
Solche vorsätzlichen Handlungen gegen die Rechtsordnung (und damit das Leben, die Gesundheit, das Eigentum) werden als schlimmer eingeordnet. Dementsprechend unterschiedlich ist dann das gesetzlich vorgesehene Strafmaß in den Paragraphen des StGB.
Die Strafzumessung selbst ist dann noch mal eine komplizierte Geschichte. Denn das Gesetz gibt in der Regel nur einen Strafrahmen vor und der Richter muss dann eine tat- und schuldangemessene Strafe finden. Darin wird berücksichtigt, wie sorglos der Täter war (am Beispiel mit dem Bahngleis: der hat sich nicht umgedreht, sondern "pogomäßig" mit seinen Kumpels geschubst), je sorgloser desto mehr Strafe. Es kann auch berücksichtigt werden, wie groß der Schaden ist und bei Vorsatztaten kann man auch berücksichtigen wie viel kriminelle Energie aufgewendet wurde. Erst Laden ausspähen, dann Waffe besorgt, dann Aufbruchwerkzeug besorgt und Ladenöffnung durch Parktikantin abwarten wird mehr Strafe ergeben als ein Taschenmesser in der Hose im Laden eigentlich Batterien kaufen wollen und dann noch ein Teil mehr mitnehmen.
Schließlich kommen weitere Umstände dazu, wie zum Beispiel Vorstrafen des Täters, Mitwirkung bei der Tataufklärung, Schadenswiedergutmachung etc.
Insgesamt eher komplexe Materie.
Viele Grüße
Sven
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